Wasserrechte
Die Nutzung von Wasser in all seinen Erscheinungsformen ist i. d. Regel genehmigungspflichtig, sei es als Grund- oder Oberflächenwasser, für Trink- oder Brauchwasserversorgung, Bewässerung usw.. Wir kümmern uns um die wasserrechtliche Erlaubnis und planen die Erschließungsanlage (Brunnenanlage…).