Oberflächengewässer, Gewässergüte

Die Nutzung von Oberflächengewässer ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Hierbei müssen vor Allem die gewässerökologischen Folgen abgeschätzt werden. Das betrifft die Nutzung von Wasserkraft genauso wie die Auskiesung von Baggerseen. Immer muss der Ist-Zustand erhoben und die Auswirkungen der Nutzung/Änderung abgeschätzt werden. Dies setzt unterschiedlichste Untersuchungen voraus, von einfachen Wasserprobennahmen bis zu Untersuchungen von Schichtungen bei Seen.

 
 

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